Verordnungen stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Allgemeinmediziner aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet.
Meist findet die Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.